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BFH, 30.03.1979 - III R 88/77 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Begrenzung des Kapitalwerts - Erbbauzins - Einheitswert
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BewG (i.d.F. vor VStRG 1974) § 16
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 128, 85
- BStBl II 1979, 540
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 24.04.1970 - III R 36/67
Wiederkehrende Nutzungen - Beschränkung des Jahreswerts - Steuerlicher Wert - …
Auszug aus BFH, 30.03.1979 - III R 88/77
Nutzungen in diesem Sinne sind geldwerte wiederkehrende Vorteile, die dem Berechtigten aufgrund eines Rechts aus fremden, ihm nicht gehörenden und ihm steuerlich nicht zuzurechnenden Wirtschaftsgütern zufließen (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24. April 1970 III R 36/67, BFHE 99, 208, BStBl II 1970, 591).Daß es sich dabei nicht um ein dingliches, sondern um ein obligatorisches Nutzungsrecht handelt, ist seit dem Urteil III R 36/67 ohne Bedeutung.
- BFH, 19.02.2013 - IX R 31/11
Bindungswirkung des Einkommensteuerbescheids für die Beihilfe; Zurechnung der …
Zwar kann eine (Voraus-)Abtretung als solche aus steuerrechtlicher Sicht auch für eine bloße Verwendung eigener (künftiger) Einnahmen sprechen (vgl. BFH-Urteil vom 30. März 1979 III R 88/77, BFHE 128, 85, BStBl II 1979, 540). - BFH, 13.11.1981 - III R 69/80
Erbbauzins - Vermögensteuerhauptveranlagung - Erbbaurecht - Begrenzung des …
Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung, der sich das BVerfG in seinem Beschluß in BVerfGE 30, 129, 142 f., BStBl II 1971, 359, 362f. angeschlossen hat, als Nutzungen i. S. von § 16 BewG nur solche wiederkehrenden Vorteile angesehen, die dem Berechtigten aufgrund eines Rechts aus fremden, ihm nicht gehörenden und ihm steuerlich nicht zuzurechnenden Wirtschaftsgüter zufließen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 69, 273, BStBl III 1959, 364, sowie vom 30. März 1979 III R 88/77, BFHE 128, 85, BStBl II 1979, 540). - BFH, 13.11.1981 - III R 5/80 NVS: Als Nutzungen i.S. der §§ 13 ff. und des § 110 Abs. 1 Nr. 4 BewG werden nur die wiederkehrenden Vorteile angesehen, die dem Berechtigten aufgrund eines Rechts aus fremden, ihm nicht gehörenden und ihm steuerlich nicht zuzurechnenden Wirtschaftsgütern zufließen (Festhaltung an BFH-Urteil vom 30.3.1979 III R 88/77).3.